OGH 1Ob602/92 (RS0057188)

OGH1Ob602/9222.3.1993

Rechtssatz

Es muss eine Unterhaltsvereinbarung des Kindes, vertreten durch einen Elternteil vorliegen, nicht ein sogenannter Entlastungsvertrag, eine bloße Regelung zwischen den Ehegatten darüber, wer die Unterhaltslast im Innenverhältnis zu tragen hat.

Normen

EheG §55a Abs2

1 Ob 602/92OGH22.03.1993
1 Ob 571/95OGH29.08.1995

Veröff: SZ 68/146

2 Ob 74/10mOGH11.11.2010

nur: Ein sogenannter Entlastungsvertrag ist eine bloße Regelung zwischen den Ehegatten darüber, wer die Unterhaltslast im Innenverhältnis zu tragen hat. (T1); Bem: Zur Zulässigkeit eines Entlastungsvertrags siehe RS0016550. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19930322_OGH0002_0010OB00602_9200000_001