OGH 2Ob607/92 (RS0038962)

OGH2Ob607/9225.2.1993

Rechtssatz

Der Vermieter hat ein rechtliches Interesse an der Feststellung, daß der Beklagte nicht in die Mietrechte nach dem verstorbenen Mieter eingetreten ist. Der Vermieter ist nicht genötigt, eine Aufkündigung gegen die Verlassenschaft oder eine Räumungsklage gegen den Beklagten einzubringen.

Normen

ZPO §228 B3aa
ZPO §228 C1

2 Ob 607/92OGH25.02.1993

Veröff: RZ 1994/52 S 166

Dokumentnummer

JJR_19930225_OGH0002_0020OB00607_9200000_001

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