Normen
DSt 1990 §1 Abs1 H
Bkd 43/90 | OGH | 25.01.1993 |
14 Bkd 1/97 | OGH | 23.06.1997 |
Vgl auch; Beisatz: Der Vorwurf einer Falschprotokollierung in Kenntnis seiner Unrichtigkeit ist jedenfalls standeswidrig. (T1) |
6 Bkd 7/09 | OGH | 26.07.2010 |
Vgl auch; Beisatz: Der vom Disziplinarbeschuldigten in einem Schriftsatz wahrheitswidrig erhobene Vorwurf, die Richterin habe eine Formulierung in ihrem Aktenvermerk offenbar nur deshalb so gewählt, „um endlich ihre Ruhe zu haben“ und die Formulierungen im Aktenvermerk hätten „nicht dem Verhandlungsverlauf entsprochen“, ist disziplinär. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Schriftsatz des Disziplinarbeschuldigten, der diese inkriminierten Äußerungen enthielt, vom Gericht zurückgewiesen und daher prozessual nicht wirksam wurde, weil der Schriftsatz unter anderem auch einem anderen Verfahrensbeteiligten gemäß § 112 ZPO direkt zugestellt und so auch Dritten bekannt geworden war. (T2) |
22 Ds 6/17b | OGH | 27.06.2017 |
Auch |
Dokumentnummer
JJR_19930125_OGH0002_000BKD00043_9000000_005
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