OGH 4Ob550/92 (RS0046891)

OGH4Ob550/9224.11.1992

Rechtssatz

Auch ein Geschäftsanteil an einer inländischen GmbH ist "Vermögen" im Sinne des § 99 Abs 1 JN, weil dem Gesellschafter darüber insofern Verfügungsmacht eingeräumt ist, als die Geschäftsanteile gemäß § 76 Abs 1 und 3 GmbHG - wenn auch nur in der Form eines Notariatsaktes; § 76 Abs 1 GmbHG - übertragbar und - ohne solches Formerfordernis - verpfändbar sind.

Normen

GmbHG §76 Abs1
GmbHG §76 Abs3
JN §99 Abs1

4 Ob 550/92OGH24.11.1992
4 Nd 507/96OGH25.06.1996

Vgl auch; Beisatz: Geschäftsanteile an einer inländischen GesellschaftmbH machen eine Verwaltungstätigkeit im Inland notwendig; das gilt im besonderen Maß für den Alleingesellschafter eines Unternehmens. (T1)

10 Ob 187/99vOGH14.12.1999

nur: Auch ein Geschäftsanteil an einer inländischen GmbH ist "Vermögen" im Sinne des § 99 Abs 1 JN. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19921124_OGH0002_0040OB00550_9200000_004

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