OGH 2Ob588/92 (RS0040278)

OGH2Ob588/9228.10.1992

Rechtssatz

Bei der Frage, ob ein mittelbarer Beweis (Indizienbeweis) erbracht wurde, handelt es sich um eine solche der Beweiswürdigung, das Berufungsgericht darf auch in diesem Fall von der Beweiswürdigung nicht ohne Beweiswiederholung abgehen.

Normen

ZPO §272 D
ZPO §488
ZPO §503 Z4 E4c3

2 Ob 588/92OGH28.10.1992
2 Ob 226/05gOGH12.06.2006

Vgl auch; Beisatz: Die Frage, ob ein Indizienbeweis erbracht worden ist, ist eine solche der Beweiswürdigung, die vom Obersten Gerichtshof nicht überprüft werden kann. (T1)

8 Ob 36/08iOGH03.04.2008

Auch; nur: Bei der Frage, ob ein mittelbarer Beweis (Indizienbeweis) erbracht wurde, handelt es sich um eine solche der Beweiswürdigung. (T2); Beisatz: Hier: Frage, ob die Feststellung zutrifft, dass es ein Vaterschaftsanerkenntnis vor dem Jugendamt gegeben hat (unzulässige Bekämpfung der Beweiswürdigung. (T3)

6 Ob 77/09fOGH02.07.2009

Auch; nur T2

8 ObA 53/10tOGH18.08.2010

Auch; Beis ähnlich wie T1

4 Ob 183/10fOGH09.11.2010

Auch; Beis wie T1

3 Ob 169/17zOGH25.10.2017

Vgl auch; Beis wie T1

5 Ob 195/20tOGH16.03.2021

Vgl; Beis wie T1

Dokumentnummer

JJR_19921028_OGH0002_0020OB00588_9200000_002

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