OGH 10ObS235/92 (RS0084291)

OGH10ObS235/9213.10.1992

Rechtssatz

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll dann, wenn ein Krankengeldanspruch zu einer Versehrtenrente tritt oder wenn während des Laufes einer Versehrtenrente dem Versehrten Anstaltspflege gewährt wird, ein Ruhen nur in Ansehung jener Erhöhungen der Rente stattfinden, die eine Folge der Verschlechterung des Zustands der Versehrten sind, die zum Krankenstand oder zum Krankenhausaufenthalt führt; an den bis dahin zu Recht bezogenen Leistungen sollte sich aber insoweit nichts ändern.

Normen

ASVG §208

10 ObS 235/92OGH13.10.1992
10 ObS 92/14yOGH30.09.2014

Dokumentnummer

JJR_19921013_OGH0002_010OBS00235_9200000_002

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