Normen
EO §399 Abs1 Z4
4 Ob 1049/92 | OGH | 01.09.1992 |
10 Ob 1516/96 | OGH | 20.02.1996 |
Vgl; Beisatz: Die Zurückziehung des Antrages auf Erlassung der einstweiligen Verfügung nach Vorlage des Revisionsrekurses des Gegners der gefährdeten Partei ist ein dem § 399 Abs 1 Z 4 EO zu unterstellender Sachverhalt. Mangels eines Aufhebungsantrages ist vorerst weiterhin von der aufrechten Existenz der bekämpften einstweiligen Verfügung auszugehen und konsequenterweise auch von einer hiedurch für den Antragsgegner weiterhin gegebenen Beschwer. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19920901_OGH0002_0040OB01049_9200000_001
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