9 ObA 117/92 | OGH | 08.07.1992 |
Veröff: DRdA 1993,122 (Marhold) = Arb 11042 = ZAS 1993/10 S 136 (Kirschbaum) = WBl 1992,400 = SZ 65/101 |
8 ObA 340/97a | OGH | 29.01.1998 |
Auch; nur: Der Vertrauensschutz erstreckt sich im Arbeitsrecht auch auf Wissenserklärungen über die Rechtsfolgen, wenn diese Erklärungen dem Erklärenden in besonderer Weise zuzurechnen sind und der Erklärungsempfänger gutgläubig war und im Vertrauen auf die Erklärung disponiert hat. Das "Minus" der Wissenserklärung gegenüber der Willenserklärung wird durch die besondere Intensität der übrigen vertrauensbegründenden Kriterien ausgeglichen. (T1); Beisatz: Hier: Fortschreibung eines bereits verjährten Abfertigungsanspruches eines gekündigten Arbeitnehmers in den Bilanzen - mangels Vertrauenstatbestandes des Arbeitnehmers veneint. (T2) |
8 ObA 52/03k | OGH | 24.06.2004 |
nur: Der Vertrauensschutz erstreckt sich im Arbeitsrecht auch auf Wissenserklärungen über die Rechtsfolgen, wenn diese Erklärungen dem Erklärenden in besonderer Weise zuzurechnen sind und der Erklärungsempfänger gutgläubig war und im Vertrauen auf die Erklärung disponiert hat. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19920708_OGH0002_009OBA00117_9200000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)