Normen
ABGB §1432
9 ObA 78/92 | OGH | 17.06.1992 |
Veröff: DRdA 1993,139 (Weinmeier) = WBl 1992,402 |
7 Ob 18/95 | OGH | 12.07.1995 |
nur: Bestehen bloße Zweifel über den Bestand der Schuld, ist die Rückforderung zwar grundsätzlich zulässig, wenn sich der Mangel des Grundes herausstellt, doch gilt dies dann nicht mehr, wenn die Zahlung aus der Sicht des Empfängers dahin verstanden werden durfte, daß die strittige Frage, ob eine Schuld besteht, bereinigt werden sollte. (T1) Beisatz: In der vorbehaltlosen Zahlung kann ein Anerkentnnis liegen. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19920617_OGH0002_009OBA00078_9200000_001
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