OGH 9ObA18/92 (RS0082291)

OGH9ObA18/9229.4.1992

Rechtssatz

Nicht die Krankheit gibt dem Vertragsbediensteten den Anspruch auf Überstellung in eine höhere Entlohnungsgruppe, sondern die ihm infolge der Krankheit allenfalls zugewiesene höherwertige Verwendung. Bei dieser Rücksichtnahme auf den Gesundheitszustand des Dienstnehmers liegt kein Verstoß gegen des Gleichbehandlungsgebot vor, sondern nur eine menschliche Selbstverständlichkeit und eine Folge der den Dienstgeber treffende Fürsorgepflicht.

SW: Arbeitnehmer — Arbeitgeber

 

Normen

VBG §32 Abs2 litb

9 ObA 18/92OGH29.04.1992

Veröff: DRdA 1993,126 (Mazal) = Arb 11025

Dokumentnummer

JJR_19920429_OGH0002_009OBA00018_9200000_002

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