OGH 5Ob509/92 (RS0065304)

OGH5Ob509/9210.3.1992

Rechtssatz

Auch Abwicklungsgeschäfte (Liquidationsgeschäfte), selbst die Veräußerung des ganzen Unternehmens, sind grundsätzlich Handelsgeschäfte, auf die § 1 Abs 1 Z 1 KSchG verweist.

Normen

KSchG §1 Abs1 Z1

5 Ob 509/92OGH10.03.1992

Veröff: SZ 65/37 = JBl 1992,796 = ImmZ 1993,54

3 Ob 547/93OGH24.11.1993
6 Ob 135/05dOGH14.07.2005

Auch; Beisatz: Ein zwischen Unternehmern abgeschlossenes Rechtsgeschäft bleibt vom Anwendungsbereich des KSchG ausgeschlossen, auch wenn ein Vertragsteil in der Folge seine Unternehmenstätigkeit einstellt. (T1)

6 Ob 126/18zOGH20.12.2018

Vgl; Beisatz: Hier: Der Verkauf der Geschäftsanteile gehörte aber nicht zu einem vom Kläger betriebenen Unternehmen. (T2); <br/>Veröff: SZ 2018/112

Dokumentnummer

JJR_19920310_OGH0002_0050OB00509_9200000_001

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