7 Ob 582/91 | OGH | 10.10.1991 |
Dokumentnummer
JJR_19911010_OGH0002_0070OB00582_9100000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Die als gerechtfertigt erkannte gesonderte Wohnungsnahme der Klägerin kann in der Frage des Ehegattenunterhaltes nicht zum Nachteil angerechnet werden. Die mit dem Wegfall der Befriedigung des Wohnbedarfes in der vom Beklagten finanzierte Ehewohnung verbundene Steigerung des Geldunterhaltsbedarfes der Frau bedeutet, daß er sich aus der vergleichsweisen Festsetzung eines Unterhaltsbetrages ergebende Prozentsatz an der Bemessungsgrundlage nicht unverändert aufrechterhalten werden kann.
7 Ob 582/91 | OGH | 10.10.1991 |
JJR_19911010_OGH0002_0070OB00582_9100000_001
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