OGH 7Ob606/91 (RS0039716)

OGH7Ob606/9110.10.1991

Rechtssatz

Ein Zweck des Verbotes einer Parteiänderung ist der Schutz des in das Verfahren Gezogenen davor, daß in seiner Abwesenheit gewonnene Verfahrensergebnisse verwendet werden, obwohl er nicht in ausreichendem Maße Gelegenheit zur Wahrnehmung seiner Parteirechte hatte. Ein solcher Schutz ist aber nicht erforderlich, wenn bereits vor Eingehen in das Verfahren eine Richtigstellung erfolgt und das Verfahren zur Gänze mit der richtigen Partei abgeführt wird.

Normen

ZPO §235 B

7 Ob 606/91OGH10.10.1991

Veröff: RZ 1993/9 S 70

9 ObA 78/07xOGH20.08.2008

Vgl auch; Beisatz: Hier: Betriebsübergang im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf einen dritten Übernehmer während eines laufenden Prozesses gegen den Übergeber auf Feststellung eines durchgehenden Dienstverhältnisses - Parteiwechsel auf den Übernehmer nicht möglich. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19911010_OGH0002_0070OB00606_9100000_002

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