OGH 4Ob87/91 (RS0004886)

OGH4Ob87/918.10.1991

Rechtssatz

Ist aus der Formulierung des Sicherungsantrages nicht deutlich erkennbar, daß die Sicherung eines Anspruches außerhalb des schon abhängigen Rechtsstreites angestrebt wird, liegt ein während des Rechtsstreites erhobener Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung des Klagebegehrens vor, der im Sinne der bisherigen Rechtsprechung abzuweisen ist, wenn er den Rahmen des Klagebegehrens überschreitet.

Normen

EO §378 A
EO §381 A
EO §387 Abs2
ZPO §405 DV

4 Ob 87/91OGH08.10.1991
1 Ob 117/09aOGH08.09.2009

Vgl auch; Beisatz: Der mit einer während eines Rechtsstreits zu erlassenden einstweiligen Verfügung zu sichernde Anspruch hat sich im Rahmen des mit der Klage erhobenen Anspruchs zu halten. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19911008_OGH0002_0040OB00087_9100000_001

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