Normen
ABGB §1158 Abs1 I
AngG §19 Abs1 I2a
AngG §19 Abs1 I2b
9 ObA 158/91 | OGH | 25.09.1991 |
Veröff: SZ 64/132 = ZAS 1992/20 S 160 (Grassl - Palten) = Arb 10985 = ecolex 1992,39 |
9 ObA 2167/96h | OGH | 25.09.1996 |
Auch; Beisatz: Hier: Klausel in einem Dienstvertrag, wonach dieser nur Gültigkeit mit dem Dienstvertrag des Ehegatten des Dienstnehmers hat - unzulässige auflösende Bedingung, sodass das Dienstverhältnis als unbefristet zu klassifizieren und die Bedingung unbeachtlich ist. (T1) |
9 ObA 156/98a | OGH | 24.06.1998 |
Vgl auch; Beisatz: Resolutivbedingungen im Arbeitsverhältnis sind nur dann unzulässig, wenn nicht nur der Eintritt des als auflösende Bedingung vereinbarten Ereignisses ungewiss ist, sondern darüber hinaus auch ein für die Beurteilung des Eintrittes oder Nichteintrittes der Bedingung maßgebender Stichtag nicht auch nur annähernd feststeht. (T2) |
8 ObA 178/00k | OGH | 11.01.2001 |
Veröff: SZ 74/2 |
9 ObA 94/02t | OGH | 13.11.2002 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: § 40 lit b DBO: Beendigung des Dienstverhältnisses des Bediensteten ohne Kündigung, wenn die Dienstverhinderung infolge Krankheit oder Unfall ein Jahr gedauert hat. (T3) |
9 ObA 129/04t | OGH | 25.01.2006 |
Auch; Beisatz: Der Oberste Gerichtshof vertritt die Rechtsauffassung, dass eine Resolutivbedingung in privaten Dienstverhältnissen unzulässig ist, wenn nicht nur der Eintritt des als auflösende Bedingung vereinbarten Ereignisses ungewiss ist, sondern darüber hinaus auch ein für die Beurteilung des Eintrittes oder Nichteintrittes der Bedingung maßgeblicher Stichtag nicht auch nur annähernd feststeht. Eine solche Resolutivbedingung widerspricht dem Bestimmtheitsgebot des § 1158 Abs 1 ABGB bzw des § 19 Abs 1 AngG. (T4) |
9 ObA 116/06h | OGH | 20.12.2006 |
9 ObA 71/13a | OGH | 27.09.2013 |
Beisatz: Dies gilt auch für gemäß § 18 PTSG übergeleitete ehemalige Vertragsbedienstete. (T5)<br/>Beisatz: Hier: Resolutivbedingung einer Dienstordnung iSd § 19 Abs 4 PTSG, wonach das Dienstverhältnis nach einjähriger Dienstverhinderung ohne Weiteres endet. (T6) |
9 ObA 66/13s | OGH | 27.08.2013 |
Auch; Beis wie T4; Beisatz: Das dem öffentlichen Dienstgeber in § 24 Abs 9 VBG eingeräumte Ermessen (Kann‑Bestimmung), auf die automatische Beendigung des Dienstverhältnisses bei Langzeitkrankenständen zu dringen, ist von nachvollziehbaren Gesichtspunkten getragen und nicht gleichheitswidrig. (T7) |
9 ObA 116/13v | OGH | 29.10.2013 |
Vgl auch; Beis wie T2; Beis wie T5; Beis wie T6 |
Dokumentnummer
JJR_19910925_OGH0002_009OBA00158_9100000_002
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