OGH 1Ob583/91 (RS0020334)

OGH1Ob583/9118.9.1991

Rechtssatz

Unternehmenspacht ist bei Bestandverträgen über Einrichtungen anzunehmen, die auf großen Bahnhöfen - ähnlich wie solche Betriebe in Großhotels und dergleichen - in erster Linie dazu dienen, die Reisenden mit Waren bzw Dienstleistungen zu versorgen, die diese gerade auf großen Bahnhöfen erwarten, sich deshalb häufig erst dort damit eindecken und somit auf solche Einrichtungen angewiesen sind, die andererseits ohne den durch den Hauptbetrieb gesicherten Kundenkreis gar nicht bestehen könnten und bei denen der Erfolg ganz entscheidend von diesem Hauptbetrieb und dessen Umfang abhängig ist, wogegen der Tüchtigkeit des Unternehmers des Nebenbetriebes für den Unternehmenserfolg nur ein geringer Stellenwert beizumessen ist und bei denen schließlich auch die Betriebspflicht von ausschlaggebender Bedeutung ist.

Normen

ABGB §1091 A2

1 Ob 583/91OGH18.09.1991
1 Ob 255/97zOGH27.08.1997

Auch; Beisatz: Hier: Bestandvertrag zum Betrieb einer Trafik auf dem Gelände eines großen Bahnhofs. (T1)

3 Ob 274/02vOGH27.11.2002

Auch; nur: Unternehmenspacht ist bei Bestandverträgen über Einrichtungen anzunehmen, die auf großen Bahnhöfen - ähnlich wie solche Betriebe in Großhotels und dergleichen - in erster Linie dazu dienen, die Reisenden mit Waren bzw Dienstleistungen zu versorgen, die diese gerade auf großen Bahnhöfen erwarten, sich deshalb häufig erst dort damit eindecken und somit auf solche Einrichtungen angewiesen sind, die andererseits ohne den durch den Hauptbetrieb gesicherten Kundenkreis gar nicht bestehen könnten. (T2); Beisatz: Hier: Bestandvertrag über ein selbständig betriebenes Institut für Computertomographie, das als Abteilung in den Betrieb der Krankenanstalt eingegliedert ist, welcher im Wesenskern deutliche Parallelen zur Rechtsnatur von Bestandverträgen, die sich auf Einkaufszentren und Bahnhöfe als Standorte beziehen, aufweist. (T3); Veröff: SZ 2002/160

7 Ob 193/03pOGH10.09.2003
6 Ob 182/04iOGH15.12.2004

Auch

1 Ob 25/08wOGH03.04.2008

Vgl aber; Beisatz: Bestandvertrag zum Betrieb einer Tabaktrafik in einem Krankenhaus - Geschäftsraummiete. (T4)

6 Ob 189/12fOGH27.02.2013

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19910918_OGH0002_0010OB00583_9100000_001

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