Normen
StGB §168 Abs1
15 Os 27/91 | OGH | 22.08.1991 |
15 Os 21/92 | OGH | 02.07.1992 |
nur: Es sei denn, daß der Spielveranstalter vorsätzlich "Serienspiele" veranlaßt oder zu solchen Gelegenheit bietet (9 Os 137,138/82). (T1) |
12 Os 49/02 | OGH | 03.10.2002 |
Auch; Beisatz: Um geringe Beträge wird ungeachtet der Höhe des jeweiligen Einzeleinsatzes jedenfalls dann nicht gespielt, wenn vom Spielveranstalter Rahmenbedingungen geschaffen wurden, die ein Serienspiel sowohl auf Veranstalterseite als auch auf Spielerseite als objektiv sicher und auch so gewollt erscheinen läßt. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19910822_OGH0002_0150OS00027_9100000_001
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