Rechtssatz
Werden einem Disziplinarbeschuldigten mehrere disziplinäre Verfehlungen zur Last gelegt, so sind bei der Entscheidung, ob seine Suspendierung gemäß § 146 RDG geboten ist, alle diese Verfehlungen (nicht nur einzeln, sondern vor allem) in ihrem Zusammenhang zu berücksichtigen und darnach zu beurteilen, ob sie (insgesamt) jenes Gewicht haben, auf welches die zitierte Gesetzesstelle abstellt.
Ds 8/95 | OGH | 19.09.1995 |
Vgl auch |
Dokumentnummer
JJR_19910110_OGH0002_0000DS00015_9000000_001
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