OGH 9ObS19/90 (RS0076605)

OGH9ObS19/9019.12.1990

Rechtssatz

Eine Kostenforderung des das Anfechtungsbegehren des Masserverwalters erfolgreich abwehrenden Arbeitnehmers kann eine nach dem IESG gesicherte Forderung sein, wenn sie vom Masseverwalter nicht beglichen werden kann, weil die Masse dazu nicht ausreicht.

Normen

IESG §1 Abs2 Z4

9 ObS 19/90OGH19.12.1990

Veröff: ecolex 1991,267

8 ObS 152/01pOGH05.07.2001

Ähnlich; Beisatz: Kosten der erfolgreichen Abwehr eines Begehrens des Arbeitgebers auf Rückzahlung gesicherten Entgelts sind gesichert. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19901219_OGH0002_009OBS00019_9000000_003

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