OGH 10ObS235/90 (RS0083755)

OGH10ObS235/9018.9.1990

Rechtssatz

Ein Anspruch kann nur gegen denjenigen Versicherungsträger geltend gemacht werden, dem im § 28 ASVG für diesen Anspruch die Durchführung der Unfallversicherung übertragen ist. Wird der Anspruch gegen einen anderen, nicht zuständigen Versicherungsträger erhoben, fehlt diesem die passive Klagelegitimation, weil er zur Durchführung der Unfallversicherung und daher auch zur Befriedigung des Anspruchs nicht verpflichtet ist. Die gegenteilige Auffassung in SSV-NF 2/22 = ZAS 1989,210 wird nicht aufrechterhalten.

Normen

ASVG §28
ASVG §74
ASVG §413

10 ObS 235/90OGH18.09.1990

Veröff: SSV-NF 4/100

10 ObS 39/91OGH12.02.1991

Veröff: SSV-NF 5/12

10 ObS 141/91OGH28.05.1991

Auch; Veröff: SSV-NF 5/58

10 ObS 124/92OGH15.09.1992
10 ObS 30/18mOGH13.09.2018

Auch

Dokumentnummer

JJR_19900918_OGH0002_010OBS00235_9000000_001

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