Rechtssatz
Zwar trifft es zu, daß ein (für den Zusammenschluß rechtlich selbständiges Unternehmen zu einem sogenannten Unterordnungskonzern im Sinne des § 15 Abs 2 AktG signifikanter) Gewinnausschließungsvertrag innerhalb des abhängigen Unternehmens die Grenze strafbarer fahrlässiger Kridahandlungen in dem Maß zurückdrängt, in dem die Zahlungsfähigkeit der herrschenden Konzerngesellschaft (Konzernobergesellschaft) geeignet ist (und auch vertragsmäßig dazu genützt wird), die bei isolierter Betrachtung der Gesamtsituation allein des abhängigen Unternehmens zu gewärtigenden gläubigerschädigenden Auswirkungen seiner Zahlungsunfähigkeit und damit den Eintritt eines pönalisierten Erfolges abzufangen. Entfällt doch in diesem Umfang jedwedes strafrechtliche Schutzbedürfnis der in Wahrheit (vertragsbedingt) im Ergebnis gar nicht beeinträchtigten Gläubigerinteressen. Anders verhält es sich aber, wenn und soweit der vom herrschenden Unternehmen zu übernehmende Verlust eine Dimension erreicht, die seine die Gläubigeransprüche sicherstellende Liquiditätskapazität übersteigt.
11 Os 23/89 | OGH | 26.01.1990 |
Veröff: EvBl 1990/78 S 341 = RZ 1990/115 S 260 = GesRZ 1990.166 |
Dokumentnummer
JJR_19900126_OGH0002_0110OS00023_8900000_003
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)