12 Os 36/89 | OGH | 08.06.1989 |
13 Os 123/07y | OGH | 07.11.2007 |
Vgl auch; nur: Der Täter muss wissen, dass die jeweils zu Lasten des Machtgebers (hier: Fa EUROCARD) gesetzte Rechtshandlung (Bezahlen von Lieferungen und Leistungen unter Verwendung der Kreditkarte) durch die Vereinbarung nicht (mehr) gedeckt ist. (T1); Beisatz: Hier: Bezahlung von Leistungen mit Bankomatkarte ohne entsprechende Bedeckung. (T2) |
14 Os 69/07i | OGH | 15.01.2008 |
Vgl auch; Beisatz: Inhaber von Kreditkarten sind - wenn auch im Innenverhältnis beschränkt - befugt, ihren Vertragspartnern Zahlungsansprüche gegen das Kreditkartenunternehmen zu verschaffen. Bei wissentlichem Missbrauch dieser Befugnis - nämlich wenn der Täter weiß, dass die jeweils zu Lasten des Machtgebers gesetzte Rechtshandlung (va Bezahlen von Lieferungen und Leistungen unter Verwendung der Kreditkarte) durch die Vereinbarung nicht (mehr) gedeckt ist - und zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz liegt Untreue nach §153 StGB vor. (T3) |
15 Os 47/13w | OGH | 19.03.2014 |
Vgl |
15 Os 91/16w | OGH | 16.11.2016 |
Auch |
Dokumentnummer
JJR_19890608_OGH0002_0120OS00036_8900000_002
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