OGH 12Os170/88 (RS0058880)

OGH12Os170/882.3.1989

Rechtssatz

In Ansehung der Untersuchung eines zur gewerblichen Weiterveräußerung an Konsumenten bestimmten Fleisches kommt nicht nur der Tatsache der positiven Tauglichkeitsprüfung, sondern auch dem Zeitpunkt dieser Untersuchung angesichts der notorisch überaus leichten Verderblichkeit dieses Lebensmittels wesentliche Bedeutung zu.

Normen

FleischUG §19 Abs3
FleischUG §28 Abs5
FleischUG §45 Abs2
StGB §311

12 Os 170/88OGH02.03.1989

Dokumentnummer

JJR_19890302_OGH0002_0120OS00170_8800000_001

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