Normen
VBG §32 Abs2 litf
VBO Wien §37 Abs2 Z5
9 ObA 225/88 | OGH | 12.10.1988 |
9 ObA 45/89 | OGH | 15.03.1989 |
Beisatz: Dabei ist einerseits Art und Inhalt der strafbaren Handlung, insbesonders das verletzte Rechtsgut und andererseits die dienstliche Stellung und der dem Vertragsbediensteten in diesem Rahmen zugewiesene Aufgabenkreis zu berücksichtigen. Hier: bei Sachhehlerei eines beim Postzollamt Beschäftigten bejaht.) (§ 48 ASGG). (T1) Veröff: WBl 1989,345 |
8 ObA 41/00p | OGH | 24.02.2000 |
Beis wie T1 nur: Dabei ist einerseits Art und Inhalt der strafbaren Handlung, insbesonders das verletzte Rechtsgut und andererseits die dienstliche Stellung und der dem Vertragsbediensteten in diesem Rahmen zugewiesene Aufgabenkreis zu berücksichtigen. (T2); Beisatz: Hier: Krankenträger, der wegen des Vergehens des teils vollendeten teils versuchten schweren Betruges verurteilt wurde. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19881012_OGH0002_009OBA00225_8800000_001
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