OGH 8Ob27/88 (RS0063809)

OGH8Ob27/8818.8.1988

Rechtssatz

Konkursforderungen sind vermögensrechtliche, wenn auch bedingte oder betagte Ansprüche, die einem persönlichen Gläubiger gegen den Schuldner im Zeitpunkt der Konkurseröffnung zustehen.

Normen

KO §1

8 Ob 27/88OGH18.08.1988
8 Ob 26/03mOGH28.08.2003

Auch

2 Ob 287/08gOGH25.03.2009

Auch; Beisatz: Die Voraussetzungen einer Konkursforderung sind dann erfüllt, wenn zur Zeit der Konkurseröffnung bereits sämtliche Tatbestandserfordernisse für die Entstehung der Forderung vorhanden sind, mag sie auch noch nicht fällig und vom Eintritt weiterer Bedingungen abhängig sein. (T1)<br/>Veröff: SZ 2009/35

8 Ob 126/10bOGH26.04.2011

Auch; Beis wie T1

10 ObS 91/11xOGH06.12.2011

Vgl auch; Beisatz: Hier: Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld nach rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplans und Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens. (T2)<br/>Veröff: SZ 2011/146

3 Ob 46/16kOGH27.04.2016

Auch; Beis wie T1; Veröff: SZ 2016/49

3 Ob 70/17sOGH30.08.2017

Auch; Beis wie T1; Veröff: SZ 2017/91

17 Ob 7/19gOGH05.12.2019

Beisatz: Hier: Forderung des Bundes auf Zahlung von vor Insolvenzeröffnung nicht abgeführter Lohnsteuer ist eine mit Erlassung des Haftungsbescheids aufschiebend bedingte Insolvenzforderung. (T3)

Dokumentnummer

JJR_19880818_OGH0002_0080OB00027_8800000_002