Normen
StGB §144 Abs1
StGB §145 Abs1 Z1
11 Os 80/88 | OGH | 09.08.1988 |
Veröff: JBl 1989,260 = RZ 1989/11 S 47 |
14 Os 138/91 | OGH | 28.01.1992 |
Vgl auch; Beisatz: Die Androhung einer (begründeten oder unbegründeten) Strafanzeige erfüllt jedoch nicht schlechthin den Qualifikationstatbestand einer Drohung mit der Vernichtung der gesellschaftlichen Stellung. (T1) |
14 Os 58/01 | OGH | 04.09.2001 |
Vgl; Beisatz: Das In-Aussicht-stellen einer Strafanzeige wegen der Begehung von Suchtgiftdelikten setzt den Betroffenen der Gefahr einer Verhaftung aus und stellt damit eine Bedrohung seiner Freiheit dar. Unter diesem Gesichtspunkt stellt daher die Drohung mit einer Strafanzeige der genannten Art ein geeignetes Mittel im Zusammenhang mit der Begehung einer Erpressung dar. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19880809_OGH0002_0110OS00080_8800000_001
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