OGH 6Ob575/86 (RS0040836)

OGH6Ob575/8622.3.1988

Rechtssatz

Zusammenfassung mehrerer Verträge in einem Vertragsformular und die Zusammenfassung aller zwischen den Vertragsteilen bestehenden Verträge zu einer monatlichen Gesamtabrechnung (zur erleichterten Abwicklung und Evidenzhaltung) ist nicht geeignet, einen rechtlichen (und nicht nur wirtschaftlichen) Zusammenhang im Sinne des § 391 Abs 3 ZPO zu begründen.

Normen

ZPO §391 Abs3 C

6 Ob 575/86OGH22.03.1988

Veröff: SZ 61/70

1 Ob 125/98hOGH27.10.1998

Ähnlich; Beisatz: Gleichartige Geschäfte stehen, selbst wenn sie unter Zugrundelegung gleicher Vertragsbestimmungen geschlossen wurden, untereinander nur in einem wirtschaftlichen, aber deshalb noch nicht in einem rechtlichen Zusammenhang und resultieren auch nicht aus einer gemeinsamen Tatsache. (T1)

5 Ob 41/22yOGH01.06.2022

Vgl; Beis wie T1

Dokumentnummer

JJR_19880322_OGH0002_0060OB00575_8600000_002

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