Normen
UWG §1 D1i
4 Ob 2/88 | OGH | 09.02.1988 |
Veröff: ÖBl 1989,99 |
17 Ob 25/08p | OGH | 14.10.2008 |
Auch; Beisatz: Beim Unterschieben einer nicht bestellten Leistung kommt es nach § 1 Abs 3 in Verbindung mit § 2 UWG idF UWG-Nov 2007 auf ein „systematisches" oder „bewusstes" Unterschieben im Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern nicht mehr an. (T1); Beisatz: Erbringt ein Unternehmer eine andere als die vom Verbraucher bestellte Leistung, so liegt darin jedenfalls dann eine unlautere, weil irreführende Geschäftspraktik im Sinn der §§ 1 Abs 3, 2 UWG, wenn der Unternehmer den Verbraucher weder bei der Annahme noch beim Ausführen der Bestellung auf die Abweichung von der Bestellung hinweist und diese auch nicht offenkundig ist. (T2); Beisatz: Siehe RS0124127. (T3); Veröff: SZ 2008/154 |
4 Ob 63/18w | OGH | 19.04.2018 |
Auch; Beis wie T1 |
Dokumentnummer
JJR_19880209_OGH0002_0040OB00002_8800000_002
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