6 Ob 680/87 | OGH | 10.12.1987 |
5 Ob 1/88 | OGH | 26.01.1988 |
Veröff: JBl 1988,714 |
6 Ob 717/87 | OGH | 11.02.1988 |
Vgl auch; Beisatz: Schadenersatzanspruch wegen Verweigerung der Unterfertigung der Aufsandungserklärung, weil mittlerweile MRG in Kraft und Kündigung eines Mieters nicht mehr möglich ist. (T1) |
1 Ob 140/97p | OGH | 27.08.1997 |
Auch; Beisatz: Daher kann der Käufer - etwa bei Verlust der Urkunden - auch neuerlich die Einwilligung in die Einverleibung begehren. (T2) |
4 Ob 184/11d | OGH | 27.03.2012 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Rechte. (T3) |
2 Ob 188/11b | OGH | 11.10.2012 |
Vgl |
7 Ob 116/14f | OGH | 09.07.2014 |
Auch; Beisatz: Unabhängig davon, ob im Zweifel ein Kaufvertrag (§ 1166 ABGB) oder ein Werkvertrag vorliegt, besteht die Verpflichtung des Installateurs, dem Vertragspartner das Eigentum an den eingebauten Sachen zu verschaffen. (T4)<br/>Beisatz: In diesem Fall bedarf es bei der Ablieferung einer Eigentumsübertragung, sofern das vom Installateur angelieferte und verarbeitete Material mit der Hauptsache ‑ hier den Wohnungen, in denen es installiert wurde ‑ nicht derart eng verbunden wird, dass es von dieser tatsächlich nicht oder doch nur durch eine unwirtschaftliche Vorgangsweise wieder abgesondert werden könnte. Nur in letzterem Fall wird das Material zum unselbständigen und damit nicht sonderrechtsfähigen Bestandteil der Hauptsache und wächst auf diese Weise dem Eigentümer der Sache zu. (T5) |
Dokumentnummer
JJR_19871210_OGH0002_0060OB00680_8700000_003
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