OGH 15Os150/87 (RS0100768)

OGH15Os150/8724.11.1987

Rechtssatz

Wird in der Anklage eine Mehrzahl von Tathandlungen unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Fortsetzung einer auf einem und demselben Entschluß beruhenden, auf die Verwirklichung des nämlichen verbrecherischen Vorhabens gerichteten Tat erfaßt erfaßt, dann dürfen nicht einzelne von ihnen, welche die Anklage bloß als Teilakte des fortgesetzten Verbrechens ansieht, als selbständige Delikte behandelt und zum Gegenstand besonderer Hauptfragen gemacht werden.

Normen

StPO §312

15 Os 150/87OGH24.11.1987
12 Os 41/21bOGH29.07.2021

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19871124_OGH0002_0150OS00150_8700000_001

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