OGH 2Ob2/87 (RS0017591)

OGH2Ob2/871.9.1987

Rechtssatz

Die bloße Nichterwartung einer Veränderung des gegebenen Zustandes (hier: durch Beseitigung der Verurteilung im Strafverfahren) betrifft nicht den von den Parteien als bestehend angenommenen Sachverhalt, sondern nur die Einschätzung der Möglichkeit einer späteren Veränderung. Eine dabei unterlaufene Fehleinschätzung stellt weder einen beachtlichen Irrtum über den von den Parteien bei Abgabe des Anerkenntnisses als feststehend angenommenen Sachverhalt dar, noch kann sie als Wegfall einer typischen Voraussetzung im Sinne der Lehre über die Geschäftsgrundlage gewertet werden.

Normen

ABGB §901 II3c
ABGB §914 IIIf
ABGB §1375 C

2 Ob 2/87OGH01.09.1987
8 Ob 232/99xOGH09.03.2000
6 Ob 46/16gOGH30.03.2016

Dokumentnummer

JJR_19870901_OGH0002_0020OB00002_8700000_001

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