1 Ob 644/87 | OGH | 15.07.1987 |
Veröff: JBl 1988,35 = MietSlg 39/34 |
5 Ob 58/17s | OGH | 23.05.2017 |
Beisatz: Das verbücherte Wiederkaufsrecht gewährt dem Wiederkaufsberechtigten lediglich das Recht, mittels einseitiger Erklärung den bereits mit dem ersten Kaufvertrag bedingt abgeschlossenen zweiten Kaufvertrag wirksam zustande kommen zu lassen und auf Basis dieses zweiten Kaufvertrags die Rückstellung des Kaufgegenstands zu fordern. Ein Verbot, die Gegenstand des Wiederkaufsrechts bildende Sache zwischenzeitig weder zu veräußern noch zu belasten, ist den Regeln über das Wiederkaufsrecht nicht zu entnehmen. (T1); Veröff: SZ 2017/60 |
Dokumentnummer
JJR_19870715_OGH0002_0010OB00644_8700000_001
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