OGH 2Ob706/86 (RS0068307)

OGH2Ob706/8628.4.1987

Rechtssatz

Kein Verweis des Eintrittsberechtigten auf familienrechtliche Wohnmöglichkeit, da nach Erreichen der Selbsterhaltungsfähigkeit kein den Verbleib sichernder Anspruch besteht.

Normen

MG §19 Abs2 Z11 D1
MRG §30 Abs2 Z6 C

2 Ob 706/86OGH28.04.1987
2 Ob 2371/96gOGH04.09.1997

Vgl auch

7 Ob 145/09pOGH16.12.2009

Beisatz: Bei selbsterhaltungsfähigen Personen ist eine bloß im Familienrecht begründete anderwärtige Wohnmöglichkeit im Hinblick auf die jederzeitige Widerrufbarkeit nicht als rechtlich gleichwertig gegenüber einem Mietverhältnis, in das eingetreten werden soll, anzusehen. Eine Wohnmöglichkeit bei den Eltern hindert bei diesen Personen daher ein dringendes Wohnbedürfnis nicht. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19870428_OGH0002_0020OB00706_8600000_001

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