OGH 7Ob8/87 (RS0080655)

OGH7Ob8/8726.3.1987

Rechtssatz

Ist die klagende Versicherung leistungsfrei, ist sie berechtigt, hinsichtlich des gesamten von ihr gemäß § 158 c VersVG geleisteten Betrages Rückgriff zu nehmen. Hinsichtlich der darüber hinaus aufgewendeten Beträge (Regulierungskosten) gilt § 158 f VersVG zwar nicht; doch ist die klagende Versicherung berechtigt, diese als Geschäftsführerin ohne Auftrag geltend zu machen.

Normen

VersVG §158c
VersVG §158f

7 Ob 8/87OGH26.03.1987
7 Ob 91/01kOGH27.04.2001

Auch; Beisatz: Eigene Schadensregulierungskosten des Versicherers (gegenüber dem geschädigten Dritten) können vom Versicherungsnehmer auch verlangt werden, wenn dieser die Kosten durch eine positive Vertragsverletzung in Form von vorsätzlich falschen Angaben verursacht hat. (T1)

7 Ob 168/04pOGH15.12.2004

Auch

Dokumentnummer

JJR_19870326_OGH0002_0070OB00008_8700000_001

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