OGH 13Os8/87 (RS0065699)

OGH13Os8/875.3.1987

Rechtssatz

Die Umsatzsteuer ist als Teil des Kaufpreises bei der Schadensermittlung zu veranschlagen. Nachträgliche, sich aus einer allfälligen Uneinbringlichkeit der Forderung für die Lieferfirma ergebende steuerrechtliche Folgen haben auf den im Verlust der herausgelockten Ware bestehenden Betrugsschaden ebensowenig Einfluß wie eine allfällige zivilrechtliche Unklagbarkeit einer nicht geleisteten Mindestanzahlung (§ 20 Abs 2 KSchG).

Normen

KSchG §20
StGB §146 C1
StGB §146 C3
UStG allg

13 Os 8/87OGH05.03.1987
15 Os 155/89OGH27.02.1990

nur: Die Umsatzsteuer ist als Teil des Kaufpreises bei der Schadensermittlung zu veranschlagen. (T1)

11 Os 86/91OGH17.09.1991

nur T1

11 Os 149/16wOGH21.03.2017

Auch; nur T1

Dokumentnummer

JJR_19870305_OGH0002_0130OS00008_8700000_001

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