OGH 1Ob672/86 (RS0076626)

OGH1Ob672/8616.12.1986

Rechtssatz

Schlüssige Rechtswahl auf das Recht des Staates Iowa (USA), wenn eine US-Gesellschaft mit dem Sitz in Iowa mit einer österreichischen einen in englischer Sprache unter Bedachtnahme auf amerikanische Rechtssprache vorformulierten Verteilervertrag (Handelsvertretervertrag) abschließt, in dem nur die Bezeichnung der österreichischen Gesellschaft und das Wort "Austria" eingesetzt wurden. Daß sich die amerikanische Gesellschaft in verschiedenen Staaten nicht verschiedenen Rechtsordnungen unterwerfen wollte, war auch dem Vertragspartner ohne weiteres erkennbar.

Normen

IPRG §1
IPRG §35

1 Ob 672/86OGH16.12.1986

Veröff: SZ 59/223

8 ObA 34/14dOGH25.11.2014

Vgl auch; Beisatz: Unmittelbare und wesentliche Indizien für eine schlüssig getroffene Rechtswahl sind vor allem die direkte Verweisung auf konkrete Vorschriften oder Usancen einer bestimmten Rechtsordnung sowie die Verwendung von dafür typischen Fachausdrücken und Klauseln. (T1)

5 Ob 52/22sOGH25.05.2022

Vgl; Beis nur wie T1

Dokumentnummer

JJR_19861216_OGH0002_0010OB00672_8600000_001

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