OGH 8Ob674/86 (RS0049111)

OGH8Ob674/864.12.1986

Rechtssatz

Wenn die erforderliche Personensorge durch das Verhalten eines Behinderten erschwert, allenfalls sogar vereitelt wird, wird das Gericht durch geeignete Maßnahmen den Sachwalter bei der pflichtgemäßen Durchführung der objektiv erforderlichen Personensorge zu unterstützen haben.

Normen

ABGB §282 C

8 Ob 674/86OGH04.12.1986

Veröff: SZ 59/218 = EvBl 1987/132 S 496 = NZ 1989,72 (Zankl)

4 Ob 176/98fOGH14.07.1998

Auch; Beisatz: Geeignete Maßnahme wäre Bestellung eines privaten Wachdienstes für die Räumlichkeiten des Sachwalter-Vereins, turnusmäßige Auswechslung der Person des Sachwalters durch Mitarbeiter des Vereins. (T1)

3 Ob 353/99dOGH31.01.2000

Beisatz: Die vom Gerichtsauftrag erfassten "Wohnungsverbesserungsmaßnahmen" dienen im Grunde dem persönlichen Wohl und der Sicherheit der Betroffenen sowie ihrer Umgebung und können nach der vertretbaren Beurteilung der Vorinstanzen nicht als gravierende Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht gemäß Art 8 Abs 1 MRK erkannt werden. (T2)

7 Ob 19/06dOGH08.03.2006

Auch

Dokumentnummer

JJR_19861204_OGH0002_0080OB00674_8600000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)