OGH 7Ob636/86 (RS0010107)

OGH7Ob636/8623.10.1986

Rechtssatz

Unter Gewahrsame ist ein tatsächlicher Zustand ohne Rücksicht auf das Recht zum Gebrauch und die Art des Erwerbes zu verstehen, gegebenenfalls der bestimmungsgemäße Gebrauch des Mietobjektes.

Normen

ABGB §309

7 Ob 636/86OGH23.10.1986

MietSlg 38/44

1 Ob 22/91OGH18.09.1991

nur: Unter Gewahrsame ist ein tatsächlicher Zustand ohne Rücksicht auf das Recht zum Gebrauch und die Art des Erwerbes zu verstehen. (T1)

5 Ob 24/98kOGH10.02.1998

Vgl auch

5 Ob 176/03yOGH26.08.2003

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19861023_OGH0002_0070OB00636_8600000_002

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