OGH 3Ob501/85 (RS0039511)

OGH3Ob501/8530.1.1985

Rechtssatz

Eine Vorfrage ist die Frage nach einem Rechtsverhältnis oder Recht, von dessen Bestehen oder Nichtbestehen die Entscheidung in der Hauptsache ganz oder zum Teil abhängt, ohne das sich aber die Rechtschutzaufgabe in der Beurteilung der Vorfrage erschöpfen könnte. Die Vorfrage unterscheidet sich von der Hauptsache (Hauptfrage) dadurch, daß sie nur ein Bestandteil des Rechtsschutztatbestandes sein kann, ihre Beurteilung aber nicht den Rechtsschutztatbestand erschöpft.

Normen

ZPO §233 Abs1
ZPO §411 Ab

3 Ob 501/85OGH30.01.1985

Dokumentnummer

JJR_19850130_OGH0002_0030OB00501_8500000_006

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