OGH 1Ob36/84 (RS0010500)

OGH1Ob36/8429.1.1985

Rechtssatz

Keine analoge Anwendung der §§ 364 - 364 b ABGB auf Fälle, in denen die Einwirkung vom Grundstück des Beeinträchtigten selbst (und auch ohne dessen Belastung mit dinglichen Rechten) ausgeht. Derlei Einwirkungen sind nämlich entweder unrechtmäßig, so dass sich der Betroffene dagegen zur Wehr setzen kann, oder sie beruhen auf seiner Gestattung. Ist letzteres der Fall, so sind die jeweils getroffenen Vereinbarungen und die wegen Verletzungen geltenden allgemeinen Bestimmungen des Schadenersatzrechtes dafür maßgebend, ob und in welchem Ausmaß der Beeinträchtigte Ersatz begehren kann.

Normen

ABGB §364 A Abs2
ABGB §364a
ABGB §364b
ABGB §1295 IIf8

1 Ob 36/84OGH29.01.1985
1 Ob 74/09bOGH08.09.2009

Auch; nur: Keine analoge Anwendung der §§ 364 - 364 b ABGB auf Fälle, in denen die Einwirkung vom Grundstück des Beeinträchtigten selbst ausgeht. (T1)

3 Ob 201/15bOGH16.12.2015

Auch; Beisatz: Hier: Grenzmauer. (T2)

7 Ob 174/18sOGH27.02.2019

Beisatz: Hier: Haftpflichtversicherung für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus einem Bauherrenrisiko. (T3)

Dokumentnummer

JJR_19850129_OGH0002_0010OB00036_8400000_001

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