OGH 3Ob573/84 (RS0019921)

OGH3Ob573/847.11.1984

Rechtssatz

Das Fortbestehen einer Vollmacht und eines Auftrages nach dem Tod des Machthabers kann sich aus der Natur des Geschäftes, aus der Absicht der Parteien und der Übung des redlichen Verkehrs ergeben. So können Vollmachten und Aufträge auch auf die Erben des Machthabers erstreckt werden, und ein Auftrag wird auch dann nicht durch den Tod des Beauftragten erlöschen, wenn es nicht auf seine persönliche Tätigkeit, sondern auf die Ausführung des Auftrages mit den Mitteln des Unternehmens des Beauftragten ankommt.

Normen

ABGB §1022

3 Ob 573/84OGH07.11.1984
7 Ob 506/92OGH16.01.1992

nur: Das Fortbestehen einer Vollmacht und eines Auftrages nach dem Tod des Machthabers kann sich aus der Natur des Geschäftes, aus der Absicht der Parteien und der Übung des redlichen Verkehrs ergeben. (T1)

1 Ob 114/99tOGH05.08.1999

nur T1

5 Ob 47/15wOGH28.04.2015

Vgl auch

3 Ob 149/18kOGH21.09.2018

nur T1

5 Ob 69/19mOGH31.07.2019

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19841107_OGH0002_0030OB00573_8400000_002

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