Normen
ABGB §1216c Abs1
HGB §149
2 Ob 597/84 | OGH | 30.10.1984 |
6 Ob 127/17w | OGH | 29.08.2017 |
Beisatz: Auch den Zeitpunkt der Veräußerung legen die Abwickler in eiener Verantwortung fest. Dabei ist auch ein Verkauf an einen Gesellschafter zulässig. Die Abwickler sind auch berechtigt, das gesamte Gesellschaftsvermögen oder das Unternehmen als Ganzes zu veräußern, wenn dies die optimale Verwertung erfordert, und zwar auch an einen einzelnen Gesellschafter. (T1)<br/>Veröff: SZ 2017/90 |
6 Ob 28/18p | OGH | 28.02.2018 |
Beisatz wie T1 nur: Dabei ist auch ein Verkauf an einen Gesellschafter zulässig. (T2); Beisatz: Die Verteilung von Gegenständen an die Gesellschafter in natura ist nur mit allseitiger Zustimmung möglich. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19841030_OGH0002_0020OB00597_8400000_003
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