OGH 6Ob656/84 (RS0046193)

OGH6Ob656/8424.10.1984

Rechtssatz

Das Ersuchen um Übersendung von Akten für Beweiszwecke ist als Rechtshilfeersuchen im Sinne des § 37 JN zu beurteilen.

Normen

Geo §436
JN §37

6 Ob 656/84OGH24.10.1984

Veröff: SZ 57/161

7 Ob 663/86OGH02.10.1986

Beisatz: Die Frage, ob durch eine allfällige Gewährung der Akteneinsicht an den Beklagten wesentliche Interessen der Klägerin verletzt werden könnten, hat ausschließlich das Prozessgericht zu entscheiden. (T1)

1 Nd 30/94OGH10.01.1995
10 Ob 28/07aOGH17.04.2007

Auch; Beisatz: Hier: Ersuchen der Staatsanwaltschaft um Übersendung eines Pflegschaftsaktes für Beweiszwecke. (T2)

3 Ob 33/09pOGH25.02.2009

Auch; Beisatz: Hier: Ersuchen eines Prozessgerichts. (T3)

16 Ok 3/10OGH22.06.2010

Auch; Beisatz: Hier: Ersuchen einer Staatsanwaltschaft um Aktenübersendung. (T4); Beisatz: Aus dem bloß internen Charakter der Amtshilfe folgt, dass Ersuchen um Amtshilfe ebenso wie deren (teilweise) Ablehnung keine Beschlüsse sind. (T5); Veröff: SZ 2010/74

Dokumentnummer

JJR_19841024_OGH0002_0060OB00656_8400000_003

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