OGH 1Ob763/83 (RS0006543)

OGH1Ob763/8325.1.1984

Rechtssatz

Durch die Beiziehung des Nacherben im Abhandlungsverfahren nach dem Erblasser soll Gewähr für die Sicherung der Rechte des Nacherben gegen Dispositionen des Vorerben geboten werden. Ist aber zwischenzeitig der Substitutionsfall eingetreten, hat der Nacherbe, der behauptet, gesetzwidrig an Verfahren nicht beteiligt worden zu sein, kein Rechtsschutzbedürfnis an der Bekämpfung der Einantwortung des Vorerben.

Normen

AußStrG §9 A2b
AußStrG §95 Abs2
AußStrG §158
AußStrG 2005 §164

1 Ob 763/83OGH25.01.1984

JBl 1985,98 = NZ 1985,207

3 Ob 44/11hOGH22.03.2011

Auch; Bem: Das gilt auch für das AußStrG 2005. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19840125_OGH0002_0010OB00763_8300000_001

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