3 Ob 169/83 | OGH | 14.12.1983 |
3 Ob 225/07w | OGH | 30.01.2008 |
Vgl; nur: Der Inhalt der dazu erforderlichen Ermächtigung ist mit der Überweisung einer Geldforderung zur Einziehung (§ 308 EO) vergleichbar. (T1) |
3 Ob 165/10a | OGH | 13.10.2010 |
nur: Bei der Verwertung nach § 333 Abs 1 EO handelt es sich um ein Vorverfahren, durch das dem Verpflichteten Werte verschafft werden sollen, auf die dann der betreibende Gläubiger Exekution führen kann. Der Inhalt der dazu erforderlichen Ermächtigung ist mit der Überweisung einer Geldforderung zur Einziehung (§ 308 EO) vergleichbar. Diese der Einziehungsüberweisung ähnliche Ermächtigung stellt die Rechte des betreibenden Gläubigers gleich denen des Verpflichteten. (T2); Veröff: SZ 2010/127 |
Dokumentnummer
JJR_19831214_OGH0002_0030OB00169_8300000_004
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