Rechtssatz
Eine einseitige Disposition eines Ehegatten über eheliche Ersparnisse zum Nachteil des anderen ohne dessen ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung widerspricht der Zielsetzung des Gesetzes.
7 Ob 74/09x | OGH | 08.07.2009 |
Beisatz: Das von dem einen Ehepartner nach der Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft erworbene Eigentum an einer während der aufrechten ehelichen Gemeinschaft gepachteten Liegenschaft (hier: Kleingarten) kann das aufgegebene Pachtrecht nicht surrogieren. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19830922_OGH0002_0070OB00670_8300000_001
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