OGH 3Ob588/83 (RS0020975)

OGH3Ob588/8329.6.1983

Rechtssatz

Der Mieter kann vom Vermieter zwar nicht verlangen, dass alle im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestandenen Umstände erhalten bleiben, wohl aber, dass er vom Vermieter und von Dritten im bedungenen Gebrauch des Bestandgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigt (gestört) wird.

Normen

ABGB §1096 A1

3 Ob 588/83OGH29.06.1983
8 Ob 610/90OGH13.12.1990

Veröff: WoBl 1992,54 = SZ 63/220

6 Ob 293/00gOGH14.12.2000

nur: Der Mieter kann vom Vermieter verlangen, dassw er vom Vermieter und von Dritten im bedungenen Gebrauch des Bestandgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigt (gestört) wird. (T1)

1 Ob 89/02yOGH11.06.2002

Auch; Beisatz: Der Vermieter ist demnach grundsätzlich verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den ordnungsgemäßen Gebrauch des Mietobjekts sicherzustellen. Die Grenzen der Schutzpflicht ergeben sich aus Erwägungen der Zumutbarkeit. Die Bewahrungspflicht des Vermieters endet dann, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Beseitigung der Mietrechtsbeeinträchtigung nicht erzielbar erscheint. (T2)

1 Ob 113/02bOGH14.10.2002

Verstärkter Senat; Vgl auch; Beisatz: Ein durch die entgegen vertraglicher Verpflichtungen des Bestandgebers erfolgte Eröffnung von Konkurrenzunternehmen im Einzugsbereich des Bestandobjekts (mit-)verursachter erheblicher Rückgang des Geschäftserfolgs des Bestandnehmers rechtfertigt ein Zinsminderungs- bzw -befreiungsbegehren gemäß §1096 Abs1 ABGB. (T3);Veröff: SZ 2002/132

1 Ob 306/02kOGH24.02.2003

Auch; nur T1; Beis wie T2; Beisatz: Der Bestandgeber hat zumutbare Maßnahmen zur Ausforschung dritter Störer des Bestandrechts eines Mieters selbst dann in die Wege zu leiten, wenn noch gar nicht feststeht, ob diese Störer im Kreis der übrigen Bestandnehmer des Hauses, deren Verhalten der Bestandgeber als Vertragspartner beeinflussen könnte und das ihm deshalb zuzurechnen sei, zu suchen sind. (T4); Veröff: SZ 2003/18

7 Ob 253/09wOGH03.03.2010
7 Ob 56/17mOGH26.04.2017

Dokumentnummer

JJR_19830629_OGH0002_0030OB00588_8300000_001

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