Normen
StGB §304
StGB aF §307 Z1
12 Os 121/82 | OGH | 17.05.1983 |
Veröff: SSt 54/42 = JBl 1983,545 |
17 Os 20/13i | OGH | 26.11.2013 |
Vgl; Beisatz: Für die Vollendung des Tatbestands nach § 304 Abs 1 StGB spielt es keine Rolle, ob das Amtsgeschäft tatsächlich vorgenommen oder unterlassen wird. Vielmehr genügt es, dass der Täter den Vorteil für ein in der Zukunft liegendes Amtsgeschäft fordert, annimmt oder sich versprechen lässt. (T1) |
17 Os 1/17a | OGH | 06.03.2017 |
Vgl auch; Beisatz: Schon das Anbieten eines Vorteils erfüllt den Tatbestand der Bestechung; auf die (Möglichkeit tatsächlicher) Gewährung des Vorteils kommt es dann nicht (mehr) an. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19830517_OGH0002_0120OS00121_8200000_022
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