OGH 3Ob588/82 (RS0057459)

OGH3Ob588/8214.7.1982

Rechtssatz

Sachen, die kurz vor der Eheschließung erst zu etwa zehn Prozent angezahlt und dann erst während der Ehe abgezahlt wurden, sind nicht "in die Ehe eingebracht".

Normen

EheG §82 Abs1 Z1

3 Ob 588/82OGH14.07.1982
8 Ob 519/88OGH07.07.1988

Vgl; Beisatz: Hier wurde ein Anwartschaftsrecht an Eigentumswohnung "in die Ehe eingebracht". (T1)

7 Ob 168/03mOGH10.09.2003

Vgl aber; Beisatz: Dass der Versicherungsvertrag bereits zwei Monate vor Eheschließung abgeschlossen wurde, schadet nicht, da ja die Prämienzahlungen vom Kläger (bis auf zwei Monatsraten) während aufrechter Ehe geleistet wurden. (T2); Veröff: SZ 2003/102

1 Ob 262/15hOGH31.03.2016

Veröff: SZ 2016/43

Dokumentnummer

JJR_19820714_OGH0002_0030OB00588_8200000_002

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