OGH 11Os116/81 (RS0094634)

OGH11Os116/814.11.1981

Rechtssatz

Ein präsenter Deckungsfonds ist zwar grundsätzlich nur bei der Veruntreuung von Bedeutung, ausreichende Vermögenswerte des Täters können jedoch auch bei der Untreue für die Beurteilung bedeutsam sein, ob ein auf Vermögensschädigung gerichteter Vorsatz vorlag, sofern über sie auf solche Weise verfügt werden kann (und soll), daß ein Schadenseintritt verhindert wird, und der Täter auch von vornherein vorbehaltslos gewillt ist, sie auf diese Weise einzusetzen (so schon 11 Os 116/80 im ersten Rechtsgang).

Normen

StGB §153

11 Os 116/81OGH04.11.1981
15 Os 74/21bOGH15.09.2021

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19811104_OGH0002_0110OS00116_8100000_001

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